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Ausstellungsordnung

Ausstellungsordnung
Die Ausstellungen sind durch den VDHV e.V. / UCI Berlin geschützt.
Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühr und Anerkennung der
Ausstellungsordnung.
Nichterscheinen verpflichtet zur Zahlung von 10 Euro. Wer zeitgerecht meldet aber nicht
rechtzeitig bezahlt verpflichtet sich zur Zahlung von 5-€ Aufschlag.
Findet die Ausstellung infolge höherer Gewalt nicht statt kann ein Teil der Nenngebühr zur
Deckung der entstandenen Unkosten verwendet werden.
Jeder Hundebesitzer haftet gem. BGB selbst für alle Schäden die sein Hund im
Ausstellungsgelände anrichtet.
Das Richterurteil ist unanfechtbar.
Bei Formfehlern ist die Beanstandung unter Hinterlegung von 25 Euro der Ausstellungsleitung
zu melden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei vorzeitigem Verlassen des
Ausstellungsgeländes besteht kein Anrecht auf Urkunde Anwartschaftskarte und
Ehrenpreise.
Beim Vorführen der Hunde ab der Champion-Klasse müssen dem amtierenden
Ausstellungsrichter die Urkunden und Fotokopien bezüglich der bisher erworbenen
fertigen Titel auf Anforderung vorgezeigt werden können.
Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt
Folge zu leisten.
Zuwiderhandeln haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände auch den
Verlust zuerkannter Preise zu folge.
Für Schäden die Ihre Ursachen nicht durch Hunde hatten wird nicht gehaftet.
Meldungen können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Die Ahnentafel oder
der Ahnenpass ist im Ring mitzuführen und dem amtierenden Richter vorzulegen.
Hunde die das vorschriftsmäßige Alter noch nicht erreicht haben wie dieses die
Klasseneinteilung des VDHV vorschreibt dürfen auch wenn sie bereits Titel bzw.
Championate anderer Verbände erhalten haben nur in den aufgrund ihres Alters
entsprechenden Klassen gemeldet werden.
!!! Besonders zu Beachten !!!
Seit September 2002 ist es nicht mehr erlaubt Hunde die nach dem Datum geboren und
kupiert worden sind auf Ausstellungen zuzulassen – Auch nicht mit ausländischen
Papieren. Rassehunde über 45cm mit Zahnfehlern gleich welcher Artkönnen nur an
Schauen teilnehmen wenn ein Röntgenbild und ein Attest vom Tierarzt vorliegt. Sonst
keine Berücksichtigung. Hunde mit unvollständiger Ahnentafel werden wie bisher nicht
bewertet. Jack Russell Terrier sind hiervon ausgeschlossen !
Alle vorgeführten Hunde müssen den Internationalen Impfpass (Certifikat international
de Vaccination) mit eingetragener gültiger Tollwut (Rabies Rage) und Parvovirose
Impfung mindestens 4 Wochenaber höchstens ein Jahr haben.


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