Ausstellungsordnung Die Ausstellungen sind durch den VDHV e.V. / UCI Berlin geschützt. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung. Nichterscheinen verpflichtet zur Zahlung von 10 Euro. Wer zeitgerecht meldet aber nicht rechtzeitig bezahlt verpflichtet sich zur Zahlung von 5-€ Aufschlag. Findet die Ausstellung infolge höherer Gewalt nicht statt kann ein Teil der Nenngebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten verwendet werden. Jeder Hundebesitzer haftet gem. BGB selbst für alle Schäden die sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Bei Formfehlern ist die Beanstandung unter Hinterlegung von 25 Euro der Ausstellungsleitung zu melden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anrecht auf Urkunde Anwartschaftskarte und Ehrenpreise. Beim Vorführen der Hunde ab der Champion-Klasse müssen dem amtierenden Ausstellungsrichter die Urkunden und Fotokopien bezüglich der bisher erworbenen fertigen Titel auf Anforderung vorgezeigt werden können. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandeln haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände auch den Verlust zuerkannter Preise zu folge. Für Schäden die Ihre Ursachen nicht durch Hunde hatten wird nicht gehaftet. Meldungen können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Die Ahnentafel oder der Ahnenpass ist im Ring mitzuführen und dem amtierenden Richter vorzulegen. Hunde die das vorschriftsmäßige Alter noch nicht erreicht haben wie dieses die Klasseneinteilung des VDHV vorschreibt dürfen auch wenn sie bereits Titel bzw. Championate anderer Verbände erhalten haben nur in den aufgrund ihres Alters entsprechenden Klassen gemeldet werden. !!! Besonders zu Beachten !!! Seit September 2002 ist es nicht mehr erlaubt Hunde die nach dem Datum geboren und kupiert worden sind auf Ausstellungen zuzulassen – Auch nicht mit ausländischen Papieren. Rassehunde über 45cm mit Zahnfehlern gleich welcher Artkönnen nur an Schauen teilnehmen wenn ein Röntgenbild und ein Attest vom Tierarzt vorliegt. Sonst keine Berücksichtigung. Hunde mit unvollständiger Ahnentafel werden wie bisher nicht bewertet. Jack Russell Terrier sind hiervon ausgeschlossen ! Alle vorgeführten Hunde müssen den Internationalen Impfpass (Certifikat international de Vaccination) mit eingetragener gültiger Tollwut (Rabies Rage) und Parvovirose Impfung mindestens 4 Wochenaber höchstens ein Jahr haben. |